Steueroptimierung
Bis zu einem gewissen Grad sind Steueroptimierungen zwischen privaten Einkommen (Lohnbezüge des Geschäftseigentümers) und Unternehmensgewinn möglich: Macht das Geschäft absehbar einen Verlust oder liegt in einer tiefen Progressionsstufe, kann es sinnvoll sein, seine eigenen Bezüge (Salär, Dividenden, Zinsen etc.) zu reduzieren.

Folge: Die Unternehmerin oder der Unternehmer zahlt als Privatperson wegen des kleineren Einkommens weniger Steuern. Zudem gerät das Unternehmen nicht in eine Verlustzone und kann dadurch einen schlechten Eindruck gegen aussen vermeiden. Die ausgewiesenen, tieferen Privatbezüge müssen aber in einem Verhältnis zur Vermögensentwicklung und zum Lebensaufwand stehen.
Umgekehrt gilt: Macht das Geschäft absehbar Gewinn, kann die Unternehmerin oder der Unternehmer sein Privateinkommen wieder erhöhen. So zahlt er privat wieder etwas mehr Steuern, der steuerbare Gewinn des Geschäfts wird dafür aber kleiner.
Massiv überhöhte Saläre werden allerdings von der Steuerbehörde nicht akzeptiert. Sie gelten als verdeckte Gewinnausschüttungen und werden als zusätzlicher Unternehmensgewinn aufgerechnet.
Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Lohnbezüge im branchenüblichen Rahmen liegen und mit der Finanzkraft des Unternehmens in einer vernünftigen Relation stehen.